FAQ
frequently asked questions
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Aus aktuellem Anlass der Corona-Pandemie müssen wir unsere SPORT-PARK Clubs leider seit dem 02. November 2020 schließen.
Auf Anordnung der Bundesregierung müssen unsere Studios leider weiterhin bis zum 18.04.2021 geschlossen bleiben. Sobald wir wissen, wann genau wir wieder öffnen dürfen, teilen wir dies auf unserer Homepage und unserem Facebook- und Instagram Account (@sportparkgroup) mit.
Kündigungen können wie gewohnt eingereicht werden. Hierbei gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung durch höhere Gewalt ist nicht möglich.
Mitglieder mit einem Monatsvertrag können wie gewohnt und bis zu 6 Monate im Jahr ihren Vertrag pausieren. Mitglieder, die einen 12- oder 18-Monatsvertrag haben, können eine Ruhezeit nur bei Schwangerschaft, Krankheit, beruflicher Abwesenheit oder Einberufung zur Bundeswehr mit entsprechender Bescheinigung in Anspruch nehmen.
Im Gegensatz zu den Mitbewerbern hat die Sport-Park Group seit Schließung im November 2020 komplett auf die Einziehung der Mitgliedsbeiträge verzichtet. Die Sport-Park Group hat sich stets fair in der Corona-Zeit gegenüber ihren Mitgliedern verhalten. Die Mitgliedsverträge pausieren wir und führen diese automatisch nach der Wiedereröffnung weiter.
Für Firmenfitness-Kunden gilt die gleiche Regelung wie für alle anderen auch.
Du erreichst uns weiterhin per Telefon (0202 / 317 999 7) und per E-Mail (fitnessverwaltung@sport-park.de oder info@sport-park.de). Wir bitten dich um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann. Wir versprechen dir jedoch, dass wir so schnell wie möglich auf dein Anliegen reagieren.